Musterverträge und Rechtsberater auf CD-ROM

Selbst das ganz normale Leben steckt voller rechtlicher Probleme, und der Laie steht juristischen Fragen zunächst einmal hilflos gegenüber. Da bleibt häufig nur der Weg zum Anwalt, und der reißt in der Regel ein Loch ins Portemonnaie. Als Alternative bieten sich Rechtsberater auf CD-ROM an, die versuchen, den Anwender zum kompetenten Anwalt in eigener Sache zu machen.
Klaus K. wurde beim Kauf seines neuen Rechners übers Ohr gehauen: Das CD-ROM-Laufwerk funktioniert nicht, und die Grafikkarte arbeitet nicht einwandfrei. Trotz nächtelangen Handbuch-Studiums setzt der Monitor alle paar Sekunden aus, und die CDs bleiben vorerst im Regal. Dabei hat Klaus K. noch Glück gehabt, er hat wenigstens ein Dach über dem Kopf. Seinem besten Freund Erwin F. flatterte jüngst die Kündigung seines Vermieters ins Haus - wegen Eigenbedarfs. Die Nichte der Schwiegertochter sucht eine dauernde Bleibe. Was soll´s - Erwin F. übernimmt demnächst einen Superjob bei BigBurger 2000 und kann sich was Besseres leisten. Im Kleingedruckten des neuen Arbeitsvertrages fielen ihm allerdings einige merkwürdige Klauseln auf ...
Gerade das Kleingedruckte, kaum lesbar und in grauer Farbe auf Rückseiten versteckt, hat es häufig in sich. Aber auch Streit mit dem Vermieter, fehlerhaft gelieferte Ware oder Erbstreitigkeiten machen einem das Leben schwer.
Hilfe in der Not versprechen Mustervertragssammlungen und Rechtsberater auf CD-ROM. Mit den schlauen Scheiben, so die Hersteller, nimmt der Benutzer Bagatellprobleme selbst in die Hand und wagt bei komplexeren Fällen die ersten Schritte. Im Notfall kann man ja immer noch einen Spezialisten zu Rate ziehen.
Insgesamt elf Musterbrief-Sammlungen und Rechtsberater treten im folgenden gegeneinander an, mit Textvorlagen für alle gängigen Rechtsgebiete, aber auch mit Formulierungshilfen für die private Korrespondenz. Einige Produkte speisen den Benutzer nicht nur mit Standardmustern ab, sondern stellen sogar einen auf den individuellen Fall zugeschnittenen Vertrag zusammen, nachdem vorab mit Multiple-choice-Fragen der Anwender um seine Meinung gebeten wurde. Viele Programme ergänzen ihre Musterkollektionen auch durch juristische Erläuterungen für den unbedarften Anwender.


Koch Musterbriefe

Vollständig installiert belegen die Musterbriefe von Koch Media rund 10 MByte auf der Festplatte. Ein Handbuch fehlt, und die Online-Hilfe fällt mit gerade einmal zwei Seiten viel zu dünn aus. Die Bedienung erfolgt über eine Icon-Leiste - gewöhnungsbedürftig, wenn man Windows-übliche Menüstrukturen gewöhnt ist. Die vorhandenen Musterbriefe kann der Benutzer ändern und wieder abspeichern. Später zeigt das Programm jedoch unbeirrt den alten Originaltext an, während es unter der Hand die aktualisierte Fassung an die Textverarbeitung übergibt.
Kochs Musterbriefe enthalten 333 Beispieltexte aus den Bereichen Ausbildung/Beruf, Ämter, Personal, Betrieb, Ein-/Verkauf, Beziehungen, Freizeit, Notwendiges, Alltägliches, Sekretariat und Persönliches und richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Die Schwerpunkte, welche die Macher der Scheibe gesetzt haben, muten jedoch teilweise skurril an. So finden sich alleine über zehn unterschiedliche Muster für Beileidsbekundungen. Und der Liebesbrief an den Kurschatten wird vom Entschuldigungsschreiben an den Ehegatten begleitet.
Die juristische Abteilung des Programmes schafft es leider nicht, das Produkt qualitativ aufzuwerten. Auch hier überrascht oft die Auswahl der Muster, wie zum Beispiel die Beschwerde eines Anwohners gegen die Einrichtung einer Anwohnerparkzone. Die Texte sind sehr knapp und zum Teil umgangssprachlich gehalten, wodurch es den Schreiben an juristisch korrekten Fachbegriffen mangelt.
Schwerer wiegt jedoch, daß der Anwender mit den Mustern völlig allein gelassen wird, denn Erläuterungen zu den Briefen sucht man vergebens. So wird zum Beispiel in einem Muster dem Arbeitnehmer lapidar mit einem Satz gekündigt, ohne den Briefschreiber - den Arbeitgeber - darauf hinzuweisen, daß er aufgrund des geltenden Arbeits- oder Tarifvertrages dazu verpflichtet sein könnte, auch die Kündigungsgründe mitzuteilen. Schlimmstenfalls wäre deshalb die Kündigung unwirksam.
Da verwundert es auch nicht, wenn in einem anderen Musterbrief (Widerruf eines Vertrages) ein abgeschlossener Vertrag innerhalb von sieben Tagen einfach widerrufen wird. Der Anwender erfährt nicht, daß dies nur bei Haustür- (§ 1 HaustürWG) und Abzahlungsgeschäften (§ 7 VerbrKrG) möglich ist, nicht aber bei einem ganz normalen Vertrag. Darüber klärt ihn dann wahrscheinlich erst der Anwalt der Gegenseite auf.
Auch ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzugs ist problematisch; das Programm weist nicht darauf hin, daß im Regelfall zuvor eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden muß (obwohl dafür sogar an anderer Stelle ein Muster vorhanden ist).
Mehr Arbeit und Phantasie haben die Autoren der Musterbriefe von Koch Media in die privaten Musterbriefe investiert. Bei den Liebesbriefen wirken sie sehr engagiert: `Deine Augen, die zärtlich und doch fordernd in meinen versinken, mich Deine Gedanken lesen lassen ... Sie fahren über die Rundung meiner Schulter, umkreisen meine Brüste, wandern tiefer auf meinen Bauch, bis sie an meinen Schenkeln angelangen, um sich dort auszuruhen.´ Bei den juristischen Texten vermißt man diese Hingabe.


WISO Geld-Tip Briefe

Da wirken die Musterbriefe aus der `WISO Geld-Tip´-Reihe von Buhl Data schon erheblich seriöser und kompetenter. Die CD-ROM enthält 750 Muster, eine Erweiterung um eigene Schreiben ist leider nicht vorgesehen. Das gedruckte Handbuch hilft bei der Bedienung und informiert über Grammatik und Briefnormen (Wo haben Adresse, Datum oder Betreff zu stehen?). Das Programm verfügt außerdem über eine automatische Wiedervorlage, ein Adreßbuch, ein PLZ-Verzeichnis und eine Porto-Übersicht. Praktisch ist also alles rund ums Briefeschreiben vorhanden. Die Musterbriefsammlung richtet sich an den privaten Nutzer und umfaßt die Bereiche Auto, Behörden, Beruf, Finanzamt, Ordnungsamt, Privates, Versicherung und Wohnen.
Auch aus juristischer Sicht wissen die Geld-Tip-Briefe zu überzeugen. So weisen sie bei einer Rücktrittserklärung von einem Kaufvertrag wegen Verzuges darauf hin, daß zuvor eine Nachfrist gesetzt werden muß. Die angebotenen Muster sind ausführlich und vom Sprachstil korrekt. Im Gegensatz zu den Koch-Mustern finden sich im Kaufvertragsteil dann auch die juristischen Fachbegriffe `Wandlung´ (Rückgängigmachung des Vertrages) und `Minderung´ (Herabsetzung des Kaufpreises), deren bloße Nennung schon so manchen Verkäufer dazu veranlaßt hat, sich dem Anliegen des Kunden gegenüber aufgeschlossener zu zeigen. Besonders positiv: Der Anwender kann auch noch den Tenor seiner Briefe wählen (positiv, neutral oder kritisch).
Problematisch aber auch hier: Weiterführende juristische Hinweise zu den Musterschreiben fehlen. So bietet das Programm neben einer arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzklage auch eine `Einwendung gegen Kündigung´ an, in welcher der Arbeitgeber außergerichtlich aufgefordert wird, die Kündigung zurückzunehmen. Keiner weist darauf hin, daß man die Kündigungsschutzklage innerhalb dreier Wochen nach Zugang der Kündigung einreichen muß und daß eine solche vorgeschaltete `Einwendung´ die Klagefrist nicht verlängert. Der Arbeitnehmer, der erst noch einmal versuchen will, sich im guten mit dem Arbeitgeber zu einigen, läuft somit Gefahr, die Klagefrist zu versäumen.


Humboldt 300 Musterbriefe

Genaugenommen enthält die CD-ROM 600 Briefe, denn alle Muster sind sowohl in der alten als auch in der neuen Rechtschreibung vorhanden. Darüber hinaus spendiert der Humboldt Verlag ein Adreßbuch und Tips zur DIN-gemäßen Gestaltung von Briefen. Das Programm belegt vollständig installiert 1,8 MByte auf der Festplatte; nach dem Start führt ein Mini-Lernprogramm in die wesentlichen Funktionen ein. Der Export in eine Textverarbeitung erfolgt umständlich über die Zwischenablage, nur Word 97 und höher übernimmt die Texte automatisch per Mausklick. Eigene Musterbriefe sind nicht vorgesehen.
Das Programm richtet sich an private und geschäftliche Anwender, wobei korrespondierende Privatleute die größere Auswahl haben. Schreibwütige Anwender können auf ein umfangreiches Angebot an Einladungen, Grüßen, Gratulationen, Glück- und Genesungswünschen - und, wenn letztere erfolglos waren, auch auf Kondolenzbriefe - zurückgreifen. Trotz des privaten Charakters bleiben die Schreiben geboten sachlich, heiße Liebesbriefe finden sich (zum Glück) nicht.
Leider sind die Muster nicht nach großen Sachgebieten sortiert, sondern bereits auf der ersten Auswahlstufe muß man sich mit insgesamt 43 Kategorien von Abmahnungen, Absagen, Anfragen, Angeboten bis hin zu Zwischenbescheiden herumschlagen. Darunter leidet die Übersicht, denn wer will schon 43 Kategorien durchlesen, um das passende Muster zu finden. Ein wenig Abhilfe schafft die Suchfunktion, mit der die Brieftitel nach Stichwörtern durchsucht werden können.
Im juristischen Bereich läßt das Angebot aber spürbar nach. So ist zwar der Antrag eines Arbeitslosen auf Sonderurlaub vorhanden, die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters fehlt jedoch. Auch wer einen mangelhaften Gegenstand gekauft hat - einer der juristischen Standardfälle gerade im EDV-Bereich - findet keine Wandlungs- oder Minderungserklärung. Ein Schreiben, mit dem eine Nachfrist wegen verspäteter Lieferung gesetzt wird, hat der Humboldt Verlag ebenfalls vergessen. Umfangreich ist hingegen die Sammlung von Mahnschreiben an säumige Schuldner ausgefallen. Wer schon immer eine `humorvolle Erinnerung´ gesucht hat, wird hier fündig. Auch auf dieser Scheibe sucht man Erläuterungen zu den Musterbriefen, der Ariadnefaden für juristische Laien, leider vergebens.


WISO Geld-Tip Verträge

Ähnlich solide wie die WISO Geld-Tip Briefe erweisen sich die WISO Verträge. Neben den eigentlichen Vertragstexten sind ein juristisches Glossar, ein Fristen-Manager, die wichtigsten Gesetzestexte, ein Adreßbuch und ein Postleitzahl-Verzeichnis enthalten. Das schriftliche Handbuch hilft nicht nur bei der Installation und Bedienung, sondern gibt auch eine juristische Einführung in das Vertragsrecht. Der Export der Mustertexte in die Textverarbeitung funktioniert problemlos. Auch die WISO-Verträge sind ausführlich und sprachlich korrekt formuliert.
Zur Zielgruppe zählen Privatpersonen, die aus einer großen Anzahl von Mustern aus den Bereichen Kauf, Miete, Gesellschaftsrecht, Schulden, Vollmachten und Arbeit wählen können. Dauerhafte Ergänzungen der Mustertexte fallen leider auch hier unter den Tisch.
Das Programm bietet jedoch nicht nur Standardmuster an, sondern entwickelt eine gewisse Eigenintelligenz und stellt nach den individuellen Wünschen des Anwenders einen eigenen Vertrag zusammen. Dazu muß der Anwender Multiple-choice-Fragen beantworten, und geleitet von den Antworten, sucht WISO-Verträge die passenden juristischen Klauseln aus.
Leider fehlen auch hier hilfreiche juristische Erläuterungen der einzelnen Klauseln und Vertragsmuster, so daß fraglich ist, ob dem Anwender auch die rechtliche Tragweite jeder einzelnen Klausel klar ist. Gefährlich kann das zum Beispiel bei einer Bürgschaft werden. Das Gesetz sieht in § 766 BGB ausdrücklich die Schriftform für eine solche Erklärung vor, da wegen der Gefährlichkeit einer Bürgschaft das Schriftlichkeitserfordernis den Erklärenden warnen soll. Nicht umsonst heißt es im Volksmund `Den Bürgen sollst du würgen´.
Da aber alle WISO-Verträge bereits schriftlich vorliegen und der Bürge nur noch zugreifen muß, verfehlt die Warnfunktion ihre Wirkung. Besser wäre es, formbedürftige Verträge, die ausdrücklich schriftlich geschlossen werden müssen, entweder aus dem Programm herauszunehmen oder aber mit einem entsprechenden Warnhinweis zu versehen.
Ansonsten könnte es für viele Vertragsschließende ein böses Erwachen geben. Denn der Bürge will normalerweise erst nach dem Hauptschuldner haften und nur für den Fall einstehen, daß Vollstreckungsversuche des Gläubigers gegen den Hauptschuldner erfolglos waren. Im vorliegenden Vertragsmuster aber kann - auch wenn das dem Regelfall entspricht - der Gläubiger unmittelbar gegen den Bürgen vorgehen, ohne vorher versucht zu haben, das Geld beim Hauptschuldner einzutreiben.
Aus dem EDV-Bereich finden sich, wohl weil der Schwerpunkt auf der privaten Korrespondenz liegt, lediglich einige Vorlagen zum Verkauf gebrauchter Hardware. Immerhin ist es hier aber zum Beispiel möglich, je nach dem eigenen Interesse die Gewährleistungsklauseln flexibel auszuwählen. Als Käufer wird man auf die Gewährleistung Wert legen, als Verkäufer nicht.


700 Vorlagen für Word und Excel

Der Systhema Verlag liefert rund 400 Vorlagen für Word ab Version 2.0 und Excel ab Version 5.0. Auf ein Handbuch oder eine Online-Hilfe hat der Hersteller verzichtet; es werden die `nackten´ Word-/Excel-Dateien auf die Festplatte kopiert. Eine Bedienoberfläche fehlt ebenfalls, was es sehr umständlich macht, ein bestimmtes Muster herauszusuchen oder sich einen schnellen Überblick zu verschaffen. Hier hilft lediglich die Struktur der Unterverzeichnisse - zum Beispiel Briefe, Büro-Muster, Büro-Verträge, Finanzen und Zeitplan - und eine in jedem Unterverzeichnis enthaltene Textdatei mit dem Verzeichnisinhalt weiter. Eine Gesamtübersicht fehlt jedoch.
Der Privatmann kann aus einem Reservoir von über 100 Briefen schöpfen; dabei geht es unter anderem um die Themen Finanzamt, Behörden, Krankenkassen, Vermieter, Arbeitgeber oder schlichte Alltagsprobleme. Der geschäftliche Anwender wird sich über 85 Briefe zu den Themenbereichen Personal, Rechnungswesen, Ein-/Verkauf und über 17 Musterverträge insbesondere zu Arbeit, Bau, Makler und EDV freuen. Außerdem enthält die CD-ROM Vorlagen zu den Bereichen Finanzen, Zeitplanung, Darlehen, Sparen und Formblätter, Kalender oder Checklisten.
Die Schreiben sind verständlich und sauber formuliert, manchmal gibt das Programm dem Anwender aber zu wenig Hilfestellung. So findet sich im Kaufvertragsmuster zum Punkt Gewährleistung lediglich eine Freizeile für die eigene Formulierung. Der Laie wird ohne weitere Erklärungen aber kaum wissen, was er hier wie eintragen soll, und juristische Erläuterungen zu den einschlägigen Mustern fehlen.
Im Vertragsbereich profitieren EDV-Profis von Vorlagen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Softwareüberlassung, Softwarelizenz, Hotline, Programmierer oder Vertrieb. Die Muster sind jedoch nur eingeschränkt zu empfehlen. Die AGB zur Softwareüberlassung enthält gleich mehrere unwirksame Regelungen und schränkt zum Beispiel die gesetzliche Gewährleistung von sechs auf zwei Monate ein. Das läßt der Gesetzgeber aus gutem Grund nicht zu. Ebenfalls ist es unzulässig und damit unwirksam, die Haftung des Verkäufers vollständig auszuschließen und als Gerichtsstand, wo geklagt werden kann, gegenüber Privatkunden den Geschäftssitz des Verkäufers zu vereinbaren.
Im Vertriebsvertrag fehlt eine genaue Definition des Nutzungsumfangs, insbesondere die - an späterer Stelle im Vertrag angedeutete - Exklusivität für den Distributor. In der Vereinbarung mit einem Softwareurheber, der für ein Softwarehaus programmieren soll, fehlt die übliche Regelung, daß der Programmierer sämtliche Nutzungsrechte (auch am Sourcecode) exklusiv dem Softwarehaus einräumt. Auch der übliche Verzicht auf sein Namensnennungsrecht als Urheber fehlt. Der Benutzer sollte die EDV-Muster deshalb vor der Vertragsunterzeichnung noch einmal einer gewissenhaften Überarbeitung unterziehen.


PC-Assistent Verträge

Der Haufe Verlag schickt den PC-Assistent Verträge mit über 120 Vertragsmustern ins Rennen. Der höhere Preis von 198 Mark weckt hohe Erwartungen, die auch voll erfüllt werden. Neben Vertragsmustern unter anderem aus den Bereichen Arbeits-, Familien-, Erb-, Miet-, Gesellschafts-, Kauf- und Werkvertragsrecht werden die wichtigsten Gesetzestexte mitgeliefert. Da finden nicht nur Privatanwender, sondern auch gewerbliche Nutzer die passenden Vorlagen.
Einige kleine Wermutstropfen gibt es aber doch zu verzeichnen: Beispielsweise sind die Verträge nicht thematisch sortiert, so daß man die gesamte alphabetische Inhaltsliste durchsehen muß - ärgerlich. Zwar gibt es auch ein nach 66 Themen sortiertes Vertragsverzeichnis. Aber um zum Beispiel alle EDV-Verträge zu Gesicht zu bekommen reicht es nicht, sich das Thema `EDV´ anzusehen; zusätzlich muß man die Rubrik `Urheberrecht´ durchstöbern. Der Export der Texte in die Textverarbeitung funktioniert nur über die Zwischenablage.
Die Verträge enthalten als Hyperlink hinterlegte, sehr ausführliche, verständlich formulierte Anmerkungen zu den einzelnen Klauseln. Beim Musterschreiben für einen Bürgschaftsvertrag wird auf diese Weise praktisch `im Text´ darauf hingewiesen, daß der Bürge bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft vom Gläubiger unmittelbar in Anspruch genommen werden kann. Außerdem gibt es zu jedem Muster noch eine umfangreiche Erläuterung der Interessenlage und eine Rechtsprechungsübersicht. Darin wird zum Beispiel ausdrücklich betont, daß die Bürgschaftserklärung der Schriftform bedarf und daß derjenige, der sich über die rechtliche und wirtschaftliche Tragweite einer Bürgschaft nicht im klaren ist, von der Übernahme Abstand nehmen sollte, da er damit unter Umständen seine ganze Existenz aufs Spiel setzt. Bei derart ausführlichen Anmerkungen im Programm verzeiht man gerne, daß das gedruckte Handbuch nur auf die Programminstallation und -bedienung eingeht.
Für Computerfachleute finden sich Verträge zu Softwareüberlassung und -pflege, zu Beratung, Systemkauf und -Leasing sowie eine Vereinbarung mit Softwareurhebern. Die Muster sind sehr ausführlich und grundsätzlich ordentlich formuliert. Alle relevanten Punkte werden in den Verträgen behandelt. Doch Vorsicht: die Verträge berücksichtigen eher die Interessen des Hardware- und Softwareanbieters und wirken sich für potentielle Kunden manchmal nachteilig aus.
So schließen die EDV-Verträge zum Hardwarekauf das gesetzliche Wandlungsrecht des Käufers bei einem Mangel zunächst aus und räumen dem Lieferanten ein Nachbesserungsrecht ein. Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei diese Formulierung aber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Lieferanten unwirksam ist. Fazit: In solchen Fällen steht der Kunde im Regen.


Formularbuch für Verträge

Der Carl Heymanns Verlag wählt den klassischen Ansatz: Der Käufer blättert durch ein Buch mit rund 200 Verträgen; eine mitgelieferte Diskette enthält die Texte im ASCII-Format. Die Dateinamen beschreiben leider nicht den Vertragsinhalt, sondern bestehen lediglich aus Nummern. Ohne beiliegendes Handbuch ist es deshalb nicht möglich, die Vertragsmuster aufzurufen - unpraktisch.
Das Buch enthält Vorbemerkungen zu den einzelnen Vertragsgruppen, aber keine Erläuterungen der einzelnen Klauseln in den Verträgen. Es richtet sich somit wohl ausschließlich an juristisch vorbelastete Personen. Thematisch wird jedoch der gesamte Bereich von Kauf-, Miet-, Darlehens-, Werkvertrags-, Makler-, Ehevertrags- und Erbgeschäften bis zum Arbeits-, Handels-, Gesellschafts- und Urheberrecht abgedeckt. Die Vertragsmuster sind sehr kurz gehalten, decken dafür aber auch fast alle denkbaren Geschäfte ab. Ein Schwerpunkt liegt auf dem kaufmännischen Bereich.
Ein einzelner Softwareüberlassungs-/Wartungsvertrag läßt den EDV-Bereich jedoch etwas dünn erscheinen. Hier fehlt es dann auch an ausführlicheren Regelungen, insbesondere zum Vervielfältigungsrecht, zu Mehrfachnutzungen und zum Netzwerkeinsatz. Das im Vertragsmuster enthaltene Verbot, die überlassene Software an einen Dritten weiterzuverkaufen, ist unwirksam. Gleiches gilt für die Haftungsbeschränkung, nach welcher die Haftung auch bei vertragswesentlichen Pflichten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein soll. Auch wenn das Produkt nicht auf EDV-Verträge spezialisiert ist, sollten derartige Fehler nicht vorkommen.


AutoContract EDV-Recht

Die Marktlücke der Verträge rund um den Computer versucht der Dr. Otto Schmidt Verlag mit seinem Produkt AutoContract EDV-Recht zu füllen. Dieses Programm kann `nur´ Verträge aus dem EDV-Bereich erstellen, das aber in ungeheurem Detailreichtum.
So finden sich Angebote und Angebotsbestätigungen, diverse Hard- und Software-Verträge, AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen), Haftungsvereinbarungen, Abnahmeprotokolle, Systemscheine und Kostenvoranschläge rund um die EDV. Der herausragende Vorteil des Programmes: Der Benutzer wird nicht mit einem Standardmuster abgespeist, sondern kann bei jeder einzelnen Vertragsklausel entscheiden, ob er sie in den Vertrag aufnehmen will und wie der Inhalt lauten soll. Am Ende wird dann der persönliche Vertrag zusammengemischt und erscheint im mitgelieferten Texteditor zur Nachbearbeitung. Der Export ist durch Abspeichern im TXT/RTF-Format oder über die Zwischenablage möglich. Auch eigene Textbausteine lassen sich problemlos integrieren.
Trotz der rechtlichen Erläuterungen zu den einzelnen Klauseln ist dieses Produkt so komplex, daß man auch in juristischer Hinsicht genau wissen sollte, worauf es ankommt. Sonst besteht die Gefahr, daß man an unterschiedlichen Stellen des Vertrages einander entgegenstehende Regelungen einbaut. Zur primären Zielgruppe dürfen sich daher Rechtsabteilungen und Rechtsanwälte zählen, auch wenn sich die Produktwerbung an alle Unternehmen und Kunden der EDV-Branche richtet. Für die anwaltliche Arbeit kann das Programm aber sehr hilfreich sein, da nahezu alle EDV-rechtlichen Vertragstypen enthalten sind und sehr schnell ein detaillierter und nahezu individueller Vertrag erstellt werden kann.
Unbesehen sollte man aber auch die von AutoContract EDV-Recht erstellten Verträge nicht übernehmen. Eine Jahr-2000-Klausel sucht man in den Vertragsmustern vergebens; ein grober Patzer für ein auf EDV-Recht spezialisiertes Produkt, das knapp 800 Mark kostet. Sehr problematisch ist auch, daß die Gewährleistungs- und Haftungsklauseln "versteckt" sind. Der Anwender stellt den Vertrag aus einer Liste einzelner Klauseln zusammen. Nachdem er die Liste "abgearbeitet" und hat auf "Fertigstellen" klickt, erscheint lediglich ein kurzer Hinweis, ob er auch einen "Allgemeinen Teil" erstellen wolle. In den Erläuterungen hierzu wird darauf hingewiesen, daß man hiermit allgemeine Klauseln z.B. zum Gerichtsstand, Eigentumsvorbehalt und Verzugszinsen hinzufügen kann. Daß hierzu aber auch so elementare Klauseln wie Gewährleistungs- und Haftungsklauseln zählen, die eigentlich in keinem Vertrag fehlen dürfen, erfährt der Anwender nicht, so daß die Gefahr besteht, daß er auf diesen allgemeinen Teil verzichtet. Dies wiegt um so schwerer, da dem Laien das Fehlen der Klauseln in dem von ihm zunächst erstellten Teil wahrscheinlich gar nicht auffallen wird und dann die für ihn im Zweifel ungünstigeren gesetzlichen Regelungen gelten.


CD-ROM Musterverträge

Die CD-ROM Musterverträge aus dem Hause Recht und Praxis wenden sich an den privaten und den gewerblichen Anwender. Die Festplatteninstallation belegt 117 MByte. Der Export der Muster ist in die Textverarbeitung und die Zwischenablage möglich. Erfreulicherweise kann der Anwender die Vertragsmuster auch ändern.
Die Verträge sind in die Bereichen BGB, HGB, GmbH-G, Besondere und Branchen sortiert, eine für den Laien sicher gewöhnungsbedürftige Vorgehensweise. Das Produkt deckt vor allem die wirtschaftsrechtlichen Bereiche ab; Verträge für private Geschäfte wie zum Beispiel den Kauf eines Gebrauchtwagens finden sich kaum. Neben den Mustertexten sind jeweils ausführliche vertrags- und steuerrechtliche Erläuterungen sowie ein Rechtsprechungsüberblick zu den einzelnen Vorlagen enthalten - wenn auch nicht zu jeder einzelnen Klauseln. Die Ausführungen versteigen sich aber teilweise ins juristische Fachchinesisch und dürften für den Laien nur schwer verständlich sein.
Im einzelnen Mustervertrag kann der Benutzer vorgefertigte Textbausteine auswählen oder eigene anlegen. Besonders erwähnenswert ist noch die Checkliste, die zu jedem Vertrag vorliegt und wichtige Punkte stichwortartig zusammenfaßt. Sie dient somit auch als Richtschnur für die Vertragsverhandlungen.
Für die EDV-Branche bietet das Produkt nur einen einzigen Softwareerstellungs- und Vertriebslizenzvertrag an. Dieser Mustertext fällt zwar sehr ausführlich aus. Ob es aber tatsächlich geboten ist, dem Hersteller erst ein dreimaliges Nachbesserungsrecht vorzubehalten, ehe der Besteller vom Vertrag zurücktreten kann, scheint fraglich; zumindest ist es eine Bevorzugung der Herstellerposition.
Auf der anderen Seite wird im Vertriebsteil der Distributor begünstigt, da es alleine ihm überlassen bleibt, in welchem Umfang er für das Produkt Werbung macht. Hier besteht, wenn man keine detailliertere Pflichtenbeschreibung vornimmt, die Gefahr, daß der Distributor den Hersteller, dessen Einnahmen ebenfalls von den verkauften Lizenzen abhängen, austrocknet und so das Programm vom Markt verschwindet. Auf jeden Fall sollte man das fertige Muster nochmals daraufhin überprüfen, ob die eigenen Interessen durchgehend gewahrt bleiben.


Franzis´ Musterverträge 99

Die Mustertexte aus der Goldware-Reihe von Franzis liegen im HTML- und im Word 97-Format vor, somit reicht zum Beispiel auch ein HTML-Browser zum Lesen aus. Unter keinem der unterstützten Betriebssysteme gelang es uns allerdings, die Einführungsseite zu laden, deshalb erfolgte die Auswahl zwischen Bürgerlichem Recht, Baurecht und Gesellschaftsrecht im Blindflug.
Der Titel `Musterverträge´ wird dem Umfang des Programmes nicht völlig gerecht, da nicht nur Verträge, sondern zum Beispiel auch Briefe mit rechtlichem Inhalt wie Mahnung, Anfechtungserklärung oder Aufrechnung enthalten sind. Im Bereich `Bürgerliches Recht´ finden sich umfangreiche Unterkapitel zu den Themen AGB, Rechtgeschäfte Minderjähriger, Anfechtungserklärungen, Stellvertretung/Vollmacht, Mahnung und Verzug, Aufrechnung und Schulderlaß, Kauf- und Mietrecht sowie Bürgschaft und Schuldanerkenntnis.
Jedes Kapitel enthält zunächst mehrere Übersichten mit einer Einführung und Erläuterungen zur Rechtslage, dann folgen die verschiedenen Formulare. Den Erläuterungen können auch Laien leicht folgen. Die Mustertexte sind als Standard vorgegeben.
Trotz der Werbehinweise `Rechtssicherheit in jeder Lebenslage´ und `Alle Formulare von Juristen überprüft´ finden sich unwirksame Regelungen. So werden die AGB für Endkunden unzulässigerweise auch für alle künftigen Liefergeschäfte als verbindlich bezeichnet, obwohl hierzu der Abschluß einer Rahmenvereinbarung als Individualvertrag erforderlich ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, obwohl dies bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten unzulässig ist. Auch der erklärte Eigentumsvorbehalt ist unwirksam: Dieser darf gegenüber Endkunden nämlich nicht `bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten´ erklärt werden, sondern nur in bezug auf die beim Vertragsschluß bereits bestehenden Forderungen. Die allgemeine Mängelrügefrist von zehn Tagen ab Lieferung - auch für nicht offensichtliche Mängel - ist sogar im kaufmännischen Verkehr unwirksam.
Auch der Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf Wandlung und Minderung für einen pauschalen Zeitraum von sechs Wochen ist in dieser Form nicht wirksam. Wer tatsächlich eine rechtssichere AGB für seinen Betrieb aufsetzen will, sollte von diesem Muster lieber die Finger lassen.
In anderen Bereichen können die Musterverträge 99 ebenfalls nur bedingt überzeugen: So bietet das Programm zwar mehrere Kaufvertragsmuster für Gebrauchtwagen an, mal käufer-, mal verkäuferfreundlich. Leider enthalten beide Vertragstypen jedoch keine unterschiedlichen Gewährleistungs- oder Freistellungsregelungen. Die käuferfreundliche Variante sichert lediglich die Unfallfreiheit zu und erklärt, daß dem Verkäufer keine verborgenen Fahrzeugmängel bekannt sind. Hierauf hätte er aber (je nach Umfang des Schadens) auch ohne ausdrückliche Zusicherung hinweisen müssen. Positiv fällt auf, daß zum Beispiel auch Wandlungs- und Minderungserklärungen oder Mahnungen mit Nachfristsetzung enthalten sind. EDV-Verträge enthält das Programm aber leider nicht.


WISO PC-Anwalt

Die Festplattenversion des WISO PC-Anwalt belegt 156 MByte; die 9 MByte große CD-Installation geht mit dem heimischen Speicherplatz etwas sparsamer um. Ein über 250 Seiten starkes Handbuch mit einer ausführlichen Einleitung in das deutsche Rechtssystem liegt dem Produkt bei. Bereits dieses Begleitbuch gibt auf viele Fragen eine Antwort. Im Gegensatz zu den WISO Geld-Tip Briefen und Verträgen hat sich der PC-Anwalt nicht auf Mustertexte spezialisiert; hinter dem digitalen Juristen steckt vielmehr ein umfassende Rechtsratgeber.
Über 40 der wichtigsten Gesetze sind im Volltext abrufbar. Auf der einen Seite fällt zwar positiv ins Gewicht, daß die einzelnen Vorschriften innerhalb der Gesetze thematisch sortiert vorliegen und man einzelne Paragraphen anhand der Überschriften aufrufen kann. Wer aber einen bestimmten Paragraphen anhand seiner Numerierung auswählen will, muß auf die Stichwortsuche zurückgreifen.
Ein Prozeßkostenkalkulator hilft dem Anwender, im voraus abzuschätzen, wie teuer ihn ein Rechtsstreit zu stehen kommt. Leider berechnet der Kalkulator das Kostenrisiko für jede Instanz getrennt, und addiert die einzelnen Beträge nicht automatisch zu einem Gesamtrisiko auf. Das bleibt dem Benutzer vorbehalten. Schließlich ist auch noch ein umfangreiches, alphabetisch sortiertes Rechtslexikon enthalten, das durch allgemeinverständliche Erläuterungen den Einstieg in ein bestimmtes Rechtsgebiet erleichtert. Behandelt werden die Bereiche Arbeit, Erben, Familie, Miete, Verbraucher, Auto/Verkehr sowie Zwangsvollstreckung/Insolvenz.
Der Rechtsratgeber gibt konkrete Hilfestellungen bei juristischen Problemen, etwa unter dem Stichpunkt `Was tun bei mangelhafter Ware?´. Auch diese Problembereiche hat der Hersteller thematisch sortiert, so daß man leicht Tips für eigene Probleme findet. Leider weist der PC-Anwalt den Anwender bei mangelhafter Lieferware nur darauf hin, daß er vom Verkäufer die Wandlung verlangen kann. Ein Hinweis auf sein wahlweises Minderungsrecht erfolgt nicht. Auch das kann aber, gerade bei kleineren Schönheitsmängeln, sehr interessant sein. Das Stichwort `Wandlung´ ist mit dem entsprechenden Eintrag im Lexikon und mit einem Musterbrief verknüpft, so daß man schnell zum Ziel gelangt. Ein Kapitel `Was tun, wenn der Verkäufer nicht liefert?´ mit einem Hinweis auf Nachfristsetzung und Rücktritt vom Vertrag fehlt leider, obwohl ein entsprechender Musterbrief vorhanden ist.
Während der Anwender Fragen wie `Wer ist Käufer/Verkäufer?´; `Was wurde wann gekauft/ was ist defekt?´ beantwortet, erscheint auf der linken Bildschirmseite der Mustertext mit Platzhaltern, die nach und nach verschwinden. Anfangs kann dies verwirrend sein, da der Mustertext dann noch keinen Sinn ergibt. Zu den einzelnen Vertragsklauseln sind rechtliche Erläuterungen enthalten, die jedoch ausführlicher sein könnten. Verträge mit individuellen Klauseln beherrscht das Programm nur teilweise, häufig versteift es sich auf Standardmuster. Verträge zum EDV-Bereich fehlen ganz.


Fazit

Juristische Laien sollten sich die Geldtip-Briefe und Geldtip-Verträge der WISO-Reihe, den PC-Assistenten und den WISO PC-Anwalt genauer ansehen. Die Geldtip-Verträge hinterlassen einen guten Eindruck und gehen auf alle wichtigen rechtlichen Bereiche mit ordentlich formulierten Mustern ein. Das Programm bietet nicht nur Standardmuster an, sondern stellt auch individualisierte Verträge zusammen. Nicht nur Laien werden an den Vorlagen Gefallen finden.
Auch die WISO Geldtip-Briefe decken alle wichtigen Bereiche ab und überzeugen durch eine ordentliche Formulierung der Muster. Wie schon bei den Geldtip-Verträgen, so fehlen aber auch hier weiterführende rechtliche Erläuterungen, auf die besonders Laien angewiesen sind.
In Sachen Rechtsberatung kann wiederum der PC-Anwalt seine Stärken unter Beweis stellen. Das Produkt enthält ein umfangreiches, alphabetisch sortiertes Rechtslexikon, das allgemeinverständlich den Einstieg in ein bestimmtes Rechtsgebiet erleichtert. Insbesondere die Schritt-für-Schritt-Anleitung `Was tun, wenn ...´ ist sehr hilfreich. Verträge rund um den Computer aber fehlen vollständig.
Da hilft wiederum der PC-Assistent Verträge weiter. Die Muster berücksichtigen jedoch eher die Interessen der Anbieter und wirken sich für den potentiellen Kunden manchmal nachteilig aus. Der PC-Assistent berät den Anwender durch ausführliche Erläuterungen zur Interessenlage und Rechtsprechung.
Der Spezialist für EDV-Verträge heißt AutoContract EDV-Recht - keiner ist umfangreicher. Die Muster können aber im Detail so stark variiert werden, daß der Laie damit Probleme haben könnte. Für den professionellen Vertragsgestalter ist das Programm jedoch äußerst hilfreich.
Erstaunlich vielen Produkten unterlaufen juristische Fehler und Zweideutigkeiten. Kochs Musterbriefe, 700 Vorlagen für Word und Excel, das Formularbuch für Verträge und die Musterverträge 99 mußten deshalb Abstriche bei der Bewertung der juristischen Qualität hinnehmen. Besonders die EDV-Muster der 700 Vorlagen und des Formularbuchs sind nur mit großer Vorsicht zu genießen.
Einen gemischten Eindruck hinterlassen die 300 Musterbriefe von Humboldt: Die Schreiben sind eher auf die private Korrespondenz zugeschnitten; wichtige Muster für juristische Standardfälle fehlen. Die Erläuterungen zu den Musterverträgen aus dem Hause Recht und Praxis gleiten häufig ins juristische Fachchinesisch ab. Gut gelungen ist allerdings die Checkliste, die zu jedem Vertrag vorliegt und wichtige Punkte stichwortartig zusammenfaßt.
Einen kleinen Nachteil haben jedoch alle getesteten Programme: Der Computer kennt nicht die individuelle Interessenlage des Anwenders. Vertrag ist nicht gleich Vertrag, da gibt es feine Nuancen, die je nachdem der einen oder der anderen Vertragspartei Vorteile verschaffen. Wer bei komplexen Fällen mit hohem Streitwert die falsche Klausel erwischt, für den kann es ein böses Erwachen geben. Mit schwierigen Fällen kennt sich der Anwalt besser aus.

© 1999 Jens Barkemeyer

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